Informationen für Beratende, Helfende und Geflüchtete aus der Ukraine
Entsprechend EU-Beschluss können ukrainische Geflüchtete in Deutschland ohne Durchlaufen eines Asylverfahrens zeitnah einen humanitären Aufenthalt nach §24 Aufenthaltsgesetz erhalten. Damit haben sie den vollen Arbeitsmarktzugang und dürfen ohne Beschränkungen arbeiten. …
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